Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.a.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, welche von Ann-Christin Knuth (nachfolgend Strategie 2) organisiert werden, ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der Strategie 2 zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Strategie 2 differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen (Auftraggeber) beauftragt und von Strategie 2 nur für dieses Unternehmen durchgeführt werden.
1.b.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Strategie 2 bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
2.a.
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich. Der Veranstaltungspreis ist mit Fälligkeit der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.
2.b.
Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Teilnehmer auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt werden.
2.c.
Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen Monat, ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei Strategie 2). Dies gilt nicht bei Unternehmensveranstaltungen. Strategie 2 ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern. In diesem Fall ist auch eine Barzahlung vor Ort möglich.
2.d.
Ausgenommen von den Regelungen nach a. bis c. sind Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Hier gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Kostenträgers.
Sollte ein Teilnehmender Nichtförderfähig sein oder eine Anstellung finden kann dieser vor Maßnahmenbeginn kostenlos zurücktreten.
3. Leistungsumfang
3.a.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die dafür bereitgestellten Materialien. Weitere Kosten (z.B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist. Dies gilt nicht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
3.b.
Jeder Teilnehmende hat einen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung. In dieser steht der zeitliche Umfang des Kurses, die Laufzeit sowie die vermittelten Inhalte.
3.c.
Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
3.d.
Strategie 2 behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung-im Interesse der Teilnehmer-den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar. Strategie 2 wird den Teilnehmer/Auftraggeber über etwaige Anpassungen frühzeitig informieren.
4. Rücktritt und Kündigung
4.a.
Der Teilnehmer kann bei offenen Veranstaltungen bis zu 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Strategie 2. Mit Erklärung des Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises, höchstens 100€, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Teilnehmer gesetzlich zum Rücktritt berechtigt ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgt, es sei denn, der Teilnehmer ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt jedoch nicht für die vermittelte Leistung Dritter (z.B. IHK-Prüfungen). Diese sind gesondert beim Dritten zu kündigen.
4.b.
Teilnehmer bei offenen Veranstaltungen, die nur zeitweise an einer Veranstaltung teilnehmen, sind zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
4.c.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt.
5. Änderungsvorbehalt
5.a.
Strategie 2 ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von Strategie 2 zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder bei offenen Veranstaltungen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer/ Auftraggeber werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Teilnehmer/Auftraggeber unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.
5.b.
Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist Strategie 2 berechtigt, bei Vorliegen eines von Strategie 2 nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Teilnehmer/Auftraggeber rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Der Teilnehmer/Auftraggeber ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungs- zeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 15 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.c.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.
6. Haftung
6.a.
Strategie 2 haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.b.
Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen.
7. Urheberrecht
Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
8. Datenschutz
8.a.
Strategie 2 speichert die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer/Auftraggeber in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
8.b.
Der Teilnehmer/Auftraggeber kann jederzeit gegenüber Strategie 2 der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
8.c.
Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogene Daten vom Veranstalter gem. der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
8.d.
Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
8.e.
Zur Verarbeitung der Teilnehmerdaten wie zum Beispiel die Erstellung der Rechnungen werden Software- Lösungen Dritter in Anspruch genommen. Dadurch werden die Daten gem. der DSGVO bei den Dritten zur Verarbeitung gespeichert. Unsere Drittanbieter sind:
Haufe Service Center GmbH
Google Ireland Limited
9. Geltungsbereich
9.a.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Teilnehmern/ Auftraggebern für unsere Veranstaltungen, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
9.b.
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.
10. Vertragslaufzeit
10.a.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.
10.b.
Ausnahmen sind hierzu die oben geregelten Kündigungsmöglichkeiten.
11. Abweichungen/Ergänzungen
11.a.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/ Teilnehmers werden nur anerkannt, wenn Strategie 2 ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Strategie 2 den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers vorbehaltlos ausführt.
11.b.
Abweichung (auch z.B. Zahlungsbedingungen) können schriftlich mit Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung übermittelt werden.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist Bad Segeberg.